AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der COTRONIC GmbH

§1    Geltungsbereich

1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Nachfolgenden als Kunden bezeichnet) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Fassung.

Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

§2    Grundlegende Bestimmungen

  1. Gegenstand des Vertrags ist der Verkauf von Waren.
  2. Die Vertragssprache ist deutsch.

§3    Angebot und Vertragsabschluss

  1. Angebote in schriftlicher und mündlicher Form sind freibleibend.
  2. Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch uns und durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
  3. Mündliche Nebenabreden erfordern eine schriftliche Zustimmung durch unser Unternehmen. Eine Abweichung von dieser Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.

§4    Überlassene Unterlagen

  1. An allen in Zusammenhang mit der Angebotserstellung und Auftragserteilung dem Interessenten/Kunden überlassenen Unterlagen (technische Zeichnungen, Datenblätter, Zertifikate etc.) behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.
  2. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Interessenten/Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§5    Preise

  1. Alle Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Versicherung und zzgl. Mehrwertsteuer – insoweit diese auf Grund gesetzlicher Bestimmungen zu berechnen sind – in jeweils gültiger Höhe. Versand- und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Wir behalten uns bei Lieferungen, die 3 Monate oder später, nach Vertragsabschluss erfolgen das Recht vor, nach vorheriger Benachrichtigung und vor Auslieferung der Ware an den Kunden, die festgelegten Preise zu ändern, wie es externe und von uns nicht beeinflussbare Faktoren, wie Wechselkursschwankungen, Zollsatzänderungen, Änderung von Material-, Energie- und Rohstoffkosten, notwendig machen.
  3. Bei einer Lieferung in Länder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland trägt der Besteller alle anfallenden Kosten und Gebühren, zum Beispiel für Bank- und Zollgebühren, Kosten für die Erstellung und Prüfung von Dokumenten, Versand etc.

§6    Zahlung

  1. Bei Neukunden und Kunden mit Firmensitz im Ausland behalten wir uns das Recht vor, nach vorhergehender Bonitätsprüfung, eine anteilige bzw. eine vollständige Vorauszahlung des Auftragswerts zu verlangen.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt – ohne Abzug – zu zahlen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen – spez. der Abzug von Skonto – erfordern eine vorherige, gesonderte schriftliche Vereinbarung mit uns. Zahlungen gelten im vollen Umfang als geleistet, sofern wir über diese auf unseren Bankkonten frei verfügen können.
  3. Im Falle eines wiederholten verspäteten Zahlungseingangs behalten wir uns das Recht vor, bestellte Ware erst nach Erhalt des Kaufpreises auszuliefern.
  4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zzgl. Mahngebühren von derzeit 5,00 EUR je erfolgter Mahnung.

§7    Lieferung

  1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung, allerdings nicht vor Klärung aller technischen und auftragsrelevanten Einzelheiten, den Erhalt von vereinbarten Vorauszahlungen oder Zahlungssicherheiten.
  2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  3. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Teilrechnungen sind innerhalb unserer Zahlungsbedingungen auszugleichen.

§8    Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§9    Produktangaben und Herstellergarantien

  1. Alle Produktangaben auf unserer Website (www.cotronic.de) und in unseren Katalogen sind auf Basis der von den jeweiligen Herstellern zur Verfügung gestellten Informationen erstellt worden.
  2. Die auf unserer Website (www.cotronic.de) und unseren Katalogen aufgelisteten technischen Angaben, Produktmaße und -gewichte, sowie Beschreibungen und Grafiken dienen lediglich der Kauforientierung. Differenzen, spez. Konstruktionsänderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Dies gilt auch für auf unserer Website veröffentlichte Datenblätter, für die im Zweifelsfall die aktuellen Datenblätter des Herstellers maßgebend sind und dem Interessenten/Kunden im Rahmen der Angebotserstellung überlassen werden.
  3. Sofern ein Hersteller eine über unsere Gewährleistung hinaus gehende Herstellergarantie für ein Produkt gewährt, sind die Garantiebestimmungen des Herstellers maßgebend. Etwaige Ansprüche sind daher nicht gegen unser Unternehmen, sondern ausschließlich gegen den Hersteller zu richten.

§10    Mängelrüge

  1. Ein Sachmangel, der nach Annahme der Ware bei ordnungsgemäßer Untersuchung festgestellt wird, ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wird ein Sachmangel erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt, so ist uns dieser ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.
  2. Festgestellte Transportschäden sind uns unverzüglich mitzuteilen. Weiterhin ist der Transportschaden dem liefernden Transportdienst mitzuteilen und von diesem bestätigen zu lassen.
  3. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadenersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Vor etwaiger Rücksendung ist unsere Zustimmung einzuholen.
  4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Prüfungen/Kontrollen oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  7. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch.
  8. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Punkt 7. entsprechend.

§11    Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese ordnungsgemäß (trocken) zu lagern und auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

§12    Gerichtsstand, Rechtswahl

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz (COTRONIC GmbH, Braaker Bogen 16, 22145 Braak, Deutschland).
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Braak, Mai 2022